06/2016: Heilpraktikerin

Mit dem Abschluss der Heilpraktikerprüfung können wir ab sofort Leistungen wie Osteopathie (u.a.) ohne ärztliche Heilmittelverordnung abrechnen. Bitte klären Sie jedoch auf jeden Fall im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse, welche Leistungen durch diese übernommen werden können.